Mitgliedschaft - IPA Landesgruppe Hessen

IPA Landesgruppe Hessen e.V.
Schirmherr: Der Hessische Minister des Innern und für Sport
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Die ordentliche Mitgliedschaft kann von jedem Polizeibediensteten (beamtet, tarifbeschäftigt) erworben werden. Er muss im aktiven Dienst ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen stehen, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Maßgeblich ist hier der von der IPA Deutsche Sektion e.V. herausgegebene Katalog für Polizeibedienstete.
Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung nur so lange erwerben oder beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.
               
Die außerordentliche Mitgliedschaft können Ehegatten von verstorbenen IPA-Mitgliedern (Hinterbliebene) erwerben. Voraussetzung ist, dass sie in der Vergangenheit regelmäßig am Vereinsleben teilgenommen haben.
               
Die assoziierte Mitgliedschaft können ausländische Polizeibedienstete dann erwerben, wenn in ihrem Heimatland keine IPA-Sektion vorhanden ist.

Die Aufnahme eines neuen Mitglieds erfolgt ausnahmslos über den geschäftsführenden Vorstand einer frei wählbaren Verbindungsstelle.
Jeder Interessierte kann individuell und nach persönlichem Interesse entscheiden, ob er von der Verbindungsstelle seines Wohnsitzes oder Dienstortes betreut werden möchte.
Ändern sich die persönlichen Verhältnisse, ist ein Wechsel der Verbindungsstelle jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.
               
Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen und IPA-Mitglied werden möchten, gehen Sie wie folgt vor:
              
  • Entscheiden Sie im ersten Schritt, von welcher Verbindungsstelle Sie betreut werden möchten. Die Kontakte können Sie auf dieser Seite über den entsprechenden Menüeintrag abrufen.
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  • Laden Sie sich den erforderlichen Aufnahmeantrag im Word-Format herunter und senden Sie ihn vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben an die Kontaktadresse der Verbindungsstelle. In eiligen Fällen ist auch eine Übermittlung per Mail oder Fax vorab möglich.
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Nach erfolgtem Aufnahmebeschluss der Verbindungsstelle erhalten Sie zeitnah Ihren Mitgliedsausweis im Scheckformat sowie einen personifizierten Autoaufkleber (Beachten Sie bitte auch hierzu die Hinweise auf unseren Serviceseiten).
               
Der Jahresbeitrag beträgt seit dem 01.01.2018  € 30. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Beitrag ist der Bezug der jährlich vier mal erscheinenden Zeitschrift IPA magazin der IPA Deutsche Sektion e.V. enthalten. Sie können frei entscheiden, ob Sie die Zeitschriften als Printversion erhalten möchten oder die digitalen Ausgaben im PDF-Format auf ipa-deutschland.de downloaden.
               
Grundsätzlich erhalten Sie über Ihre betreuende Verbindungsstelle weitere regelmäßige Schriften (gedruckt, per E-Mail). Zahlreiche hessische Verbindungsstellen bieten weiteren Service über ihre Internetseiten an.
               
Die IPA-Landesgruppe Hessen e. V. veröffentlicht ebenfalls vier mal im Jahr auf dieser Seite die Online-Ausgabe des IPA Hessen-Journals im PDF-Format. Wir publizieren das Neueste aus der Landesgruppe, Beiträge unserer Referenten Junge Mitglieder und Veranstaltungs- und Reiseberichte unserer Verbindungsstellen. Identische Informationen können auch im IntraPol der hessischen Polizei abgerufen werden.
               
Denken Sie bitte im Verlauf der Mitgliedschaft daran, die Änderungen Ihrer persönlichen Daten rechtzeitig an Ihre betreuende Verbindungsstelle mitzuteilen. Insbesondere inaktuelle Wohnanschriften und Bankdaten verursachen in der Regel zusätzliche Kosten.
               
Senden Sie bitte Ihre Änderungsmeldungen nicht an die Geschäftsstelle der IPA Deutsche Sektion e.V. nach Bexbach! Da von dort keine Änderungen vorgenommen werden können/dürfen, entsteht durch die Weiterleitung an die zuständige Landesgruppe und von dort an Ihre zuständige Verbindungsstelle ein vermeidbarer Arbeitsaufwand.


Aufnahmeantrag zum Download






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