Mitgliedschaft
Falls Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, beachten Sie bitte die Anmerkungen am Ende dieser Seite.
Ihren Antrag auf Mitgliedschaft können Sie auf zwei Arten durchführen:
Zum einen als Online-Antrag (empfohlen) oder mittels Download eines PDF-Dokuments
Achten Sie bitte in beiden Fällen auf die vorhandenen Pflichtfelder
Der Online-Antrag wird direkt an die ausgewählte Verbindungsstelle geleitet und kann von dort zeitnah bearbeitet werden.
Das PDF-Dokument müssen Sie herunterladen, ausgefüllt und unterschrieben an die ausgewählte Verbindungsstelle senden.
Zum
Zum Download
Nach erfolgter Aufnahme erhalten Sie als Mitglied Zugang zu Ihren gespeicherten Daten. Voraussetzung ist eine gültige Mail-Adresse, die gleichzeitig Ihr Benutzername ist. Mit einer automatisierten Mail erhalten Sie ein vorläufiges Passwort, das Sie beim Login in ein eigenes ändern müssen. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie auf Ihrem Datensatz verschiedene Funktionen aus- oder abwählen.
Falls Sie sich für einen digitalen Mitgliedsausweis (dMSC = digitale Membershipcard) entscheiden, ist eine gültige Mobilfunknummer erforderlich. Die vom System übermittelten Daten werden in der Wallet-App des Mobiltelefons gespeichert.
Diese ist bei IOS-System bereits vorinstalliert.
Besitzer von Adroid-System müssen zuvor die kostenlose Wallet-App aus dem Play-Store installieren.
Der digitale Mitgliedsausweis sieht dann wie folgt aus:
Die gültige Mitgliedschaft kann über den vorhandenen QR-Code auf dem IPA-Server abgerufen werden:
Sollten sie noch weitere Fragen zur Mitgliedschaft haben, dann wählen Sie den nachfolgenden Link zur Seite der IPA Deutschland aus:
Anmerkungen zur Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft kann von jedem Polizeibediensteten (beamtet, tarifbeschäftigt) erworben werden. Er muss im aktiven Dienst ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen stehen, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Maßgeblich ist hier der von der IPA Deutsche Sektion e.V. herausgegebene Katalog für Polizeibedienstete.
Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung nur so lange erwerben oder beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.
Die außerordentliche Mitgliedschaft können Ehegatten von verstorbenen IPA-Mitgliedern (Hinterbliebene) erwerben. Voraussetzung ist, dass sie in der Vergangenheit regelmäßig am Vereinsleben teilgenommen haben.
Die assoziierte Mitgliedschaft können ausländische Polizeibedienstete dann erwerben, wenn in ihrem Heimatland keine IPA-Sektion vorhanden ist.
Die Aufnahme eines neuen Mitglieds erfolgt ausnahmslos über den geschäftsführenden Vorstand einer frei wählbaren Verbindungsstelle. Jeder Interessierte kann individuell und nach persönlichem Interesse entscheiden, ob er von der Verbindungsstelle seines Wohnsitzes oder Dienstortes betreut werden möchte. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse, ist ein Wechsel der Verbindungsstelle jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt seit dem 01.01.2018 € 30. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Beitrag ist der Bezug der jährlich vier mal erscheinenden Zeitschrift IPA magazin der IPA Deutsche Sektion e.V. enthalten. Sie können frei entscheiden, ob Sie die Zeitschriften als Printversion erhalten möchten oder die digitalen Ausgaben im PDF-Format auf ipa-deutschland.de downloaden.
Grundsätzlich erhalten Sie über Ihre betreuende Verbindungsstelle weitere regelmäßige Schriften (gedruckt, per E-Mail). Zahlreiche hessische Verbindungsstellen bieten weiteren Service über ihre Internetseiten an.
Die IPA-Landesgruppe Hessen e. V. veröffentlicht ebenfalls vier mal im Jahr (März, Juni, September und Dezember) auf dieser Seite die Online-Ausgabe des IPA Hessen-Journals im PDF-Format. Wir publizieren das Neueste aus der Landesgruppe sowie Veranstaltungs- und Reiseberichte unserer Verbindungsstellen.
Denken Sie bitte im Verlauf der Mitgliedschaft daran, die Änderungen Ihrer persönlichen Daten rechtzeitig an Ihre betreuende Verbindungsstelle mitzuteilen. Insbesondere inaktuelle Wohnanschriften und Bankdaten verursachen in der Regel zusätzliche Kosten.
Senden Sie bitte Ihre Änderungsmeldungen nicht an die Geschäftsstelle der IPA Deutsche Sektion e.V. nach Bexbach! Da von dort keine Änderungen vorgenommen werden können/dürfen, entsteht durch die Weiterleitung an die zuständige Landesgruppe und von dort an Ihre zuständige Verbindungsstelle ein vermeidbarer Arbeitsaufwand.